Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung  können die Kosten nur in bestimmten Grenzen über die jeweilige Krankenkasse abgerechnet werden.

Folgende Leistungen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet
:
1. Die Kosten für die erforderlichen und geforderten Vorbehandlungsmaßnahmen zur
3. Parodontitistherapie (Individualprophylaxe, professionelle Zahnreinigung)
2. Die Kosten für die unabdingliche Nachsorge und Kontrolle (acht Wochen nach der
3. Parodontitistherapie) sowie alle folgenden unterstützenden Parodontitistherapien zur
3. Sicherung des Behandlungserfolges.
3. Zähne mit Zahnfleischtaschen < 3,5 mm (jedoch sollte auch ein Zahn mit einer 3 mm
3. Tasche im Rahmen der Parodontitisbehandlung mitgereinigt werden)
4. Zähne mit Knochenabbau > 75 % (nach Kassenrichtlinien müssten diese Zähne
3. entfernt werden, aus strategischen Gründen kann es jedoch sinnvoll sein, diese Zähne
3. zunächst zu erhalten)
5. Zähne mit fraglicher Prognose
6. Zusatzleistungen wie die sog. Full-Mouth-Desinfection oder die lokale antimikrobielle
3. Therapie (Einbringen von bestimmten Detergenzien) in die entzündete Zahnfleischtasche.

Leider übernehmen die gesetzlichen und z. T. auch privaten Krankenversicherungen nicht alle wissenschaftlich evidenzbasierten Behandlungsmaßnahmen zur Rettung der eigenen Zähne. Daher müssen teilweise die Kosten durch den Patienten getragen werden. Wir unterstützen Sie weitestgehend, um Ihnen eine optimale und individuelle Therapie zum Erhalt Ihrer Zähne anzubieten!
Es gibt Implantate, und es gibt Prothesen und Brücken, um eigene Zähne zu ersetzen. Aber eigene Zähne sind das nicht. Der Erhaltung der eigenen Zähne sollte größte Aufmerksamkeit geschenkt werden. In Deutschland werden noch immer jährlich etwa 17 Millionen Zähne gezogen. Die Kassenhonorare reichen leider nicht aus, um ernsthaft Zahnerhaltung und insbesondere vernünftige Wurzelkanalbehandlungen  zu betreiben.

Für „Kassenpatienten“ gilt, wie für jeden Anderen auch, dass sie selbst entscheiden dürfen (müssen), was sie wollen. Man sollte sich nicht einfach für die Extraktion eines Zahns entscheiden, nur weil das Honorar nicht die geleistete Arbeit widerspiegelt.

Es besteht die Möglichkeit per Vertrag eine Endo-Therapie außerhalb der Kassenleistung anzusiedeln, dies ist sicher eine sinnvolle Lösung, um Zahnverlust vorzubeugen.


Zahnklinik Bochum / Therapiezentrum Zahnbehandlungsangst · Prof. Dr. Peter Jöhren · Dr. Gloger · Bergstraße 26 · 44791 Bochum